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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich


Diese AGB gelten für alle Reinigungsleistungen der Busco Reinigung AG (nachfolgend "wir") – unabhängig davon, ob es sich um wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines Abonnements (Teil A) oder um einmalige Einzelaufträge (Teil B; z.Bsp. Grundreinigung, Fenster-/Teppichreinigung, Baureinigung) handelt.

Unser Versprechen


Wir arbeiten mit Herzblut, Sorgfalt und Verlässlichkeit. Diese Bedingungen schaffen Klarheit für eine faire und vertrauensvolle Zusammenarbeit – ob einmalig oder langfristig.

Teil A: Abonnemente

Z.Bsp. regelmässige Unterhaltsreinigung


1. Vertragsabschluss

Unsere Leistungen erfolgen auf Basis einer schriftlich bestätigten Offerte. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde unsere Offerte inklusive dieser AGB schriftlich akzeptiert.


2. Preise und Preisänderungen

Die monatlichen Preise basieren auf der vereinbarten Leistung und dem Stand des Schweizer Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) im September des Vorjahres. Preisanpassungen erfolgen jeweils per 1. Januar und werden mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt.

Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


3. Rechnungsstellung und Zahlung

Die Rechnung wird zu Beginn jedes Monats gestellt. Zahlungsfrist: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.


4. Verbrauchsmaterial und Lieferkosten

Auf Wunsch übernehmen wir die Bestellung und Lieferung von Verbrauchsmaterial (z. B. WC-Papier, Seife, Abfallsäcke). Diese Dienstleistung ist freiwillig, unkompliziert und fair kalkuliert.

  • Handlingpauschale pro Bestellung: CHF 25.00
  • Lieferkosten
    • Direktlieferung durch unsere Lieferanten: kostenlos
    • Lieferung durch uns bis in den Reinigungsraum:
      • Kleine Mengen (ca. eine Einkaufstasche): CHF 25.00
      • Grosse/sperrige Mengen: CHF 50.00

​ Die Abrechnung erfolgt mit der Monatsrechnung. (Preise exklusive Mehrwertsteuer.)

5. Arbeitsmittel

Alle für die Reinigung nötigen Geräte, Maschinen und Reinigungsmittel werden durch uns bereitgestellt. Sie bleiben in unserem Eigentum.

6. Abfallentsorgung

Der Kunde stellt geeignete Abfallbehälter bereit und sorgt für den Abtransport, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir bringen den Abfall zu den vorgesehenen Sammelstellen im oder am Gebäude.

7. Zugang zum Objekt

Der Kunde sorgt dafür, dass unsere Mitarbeitenden Zugang zum Objekt erhalten – etwa durch Schlüssel, Badges, PIN oder App-Zugang. Die Übergabe erfolgt in zweifacher Ausführung, wenn nichts anderes vereinbart ist.

8. Mängel und Rückmeldung

Rückmeldungen zu Mängeln helfen uns, besser zu werden. Bitte melden Sie sich bis spätestens 12:00 Uhr des folgenden Werktags – telefonisch, per E-Mail oder persönlich.

9. Haftung

Wir wählen, schulen und begleiten unsere Mitarbeitenden sorgfältig. Für Schäden, die durch unser Personal im Rahmen der Reinigungsarbeiten verursacht werden, haften wir im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Pflanzen giessen

Auf Wunsch giessen wir im Rahmen der Unterhaltsreinigung auch Pflanzen. Da wir Reinigungskräfte und keine Gärtner beschäftigen, übernehmen wir keine Haftung für das Wohlergehen der Pflanzen.

11. Feiertage und Betriebsferien

• Bei 1–2 Reinigungsterminen pro Woche wird ein auf einen Feiertag fallender Termin vor- oder nachgeholt.

• Ab 3 Reinigungsterminen pro Woche entfällt der Termin ohne Ersatz.

• Betriebsferien des Kunden berechtigen nicht zu einer Preisreduktion.


12. Vertraulichkeit

Alle Informationen, die wir im Rahmen unserer Arbeit erfahren, behandeln wir vertraulich – auch nach Beendigung des Vertrags. Auf Wunsch kann der Kunde verlangen, dass unsere Mitarbeitenden eine separate Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen.

13. Abwerbeverbot

Beide Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und 24 Monate danach, kein Personal der anderen Partei direkt oder über Dritte abzuwerben. Bei Verstoss wird eine Konventionalstrafe von CHF 5’000.00 pro Fall fällig.

14. Kündigung

Die Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von vier Monaten auf Monatsende möglich. Sie muss schriftlich (z. B. per E-Mail) bis spätestens am 15. des Monats bei uns eintreffen.

Teil B: Einzelaufträge und Zusatzleistungen

(z. B. Grundreinigung, Baureinigung, Spezialreinigungen)


15. Vertragsabschluss

Einzelaufträge werden auf Basis einer spezifischen Offerte vereinbart. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme der Offerte durch den Kunden zustande.


16. Preise und Skonto

Die Preise richten sich nach der bestätigten Offerte. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.

17. Rechnungsstellung und Zahlung

Die Rechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten oder – bei grösseren Projekten wie Baureinigungen – in Form von Akontorechnungen. Zahlungsfrist: 30 Tage netto.


18. Besondere Hinweise zu spezifischen Reinigungssituationen

18.1. Parkettpfleg

Nach der Pflege muss der Boden mindestens 12 Stunden trocknen. Pflege-Spuren sind normal und verschwinden nach den nächsten Unterhaltsreinigungen. Danach darf nicht mit alkalischen Mitteln oder Mikrofasermaterial gereinigt werden.

18.2. Fensterreinigung

Fenstersimse und Schaufenster sind vorgängig zu räumen. Bei Nichtbeachtung haften wir nicht für Schäden.

18.3. Lamellenreinigung

Aufzuggurte/-bänder von Lamellenstoren können trotz Sorgfalt reissen (z.B. aufgrund von Alterung, Witterungseinflüsse, mechanischer Verschleiss, mangelhafte Qualität). Wir schliessen eine Haftung aus.

18.4. Garagenreinigung

Die Garage muss vollständig leer sein (keine Autos, Motorräder, Velos, Pneus usw.). Für Schäden an nicht entfernten Gegenständen übernehmen wir keine Haftung.

18.5. Hochdruckreinigung

Für Schäden durch Hochdruck (z. B. Abplatzungen, Undichtheiten) übernehmen wir keine Haftung.


19. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich.


Alle Preise exkl. MwSt.